Sie haben bereits Importe oder Exporte getätigt. Lange Zeit ist auch alles glatt gelaufen. Jetzt stehen Sie vor dem Problem, dass Zoll- oder Steuervorschriften versehentlich oder aus Unkenntnis nicht eingehalten worden sind.

Wenn erst einmal die Schreiben der Bundesfinanzverwaltung eingegangen sind, glauben viele, es seien bereits Hopfen und Malz verloren. Oftmals treten steuerliche, finanzielle oder sogar bußgeld- und strafrechtliche Konsequenzen erst Jahre nach den bereits erfolgten Im- oder Exportabfertigungen zutage. Dann ist es wichtig, die Korrespondenz mit der Zollverwaltung besonnen und vor allem fachlich untermauert vorzunehmen. Häufig entscheidet die richtige Formulierung über den Ausgang eines Falles. Unserer Partnerkanzlei mit erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht stehen Ihnen mit exzellenter Expertise zur Seite. Nicht nur, um Ihre Sachlage forensisch aufzuarbeiten, sondern vor allem auch, um bereits präventiv Prozesse bei Ihnen im Haus zu beleuchten.

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