Es gibt unvorhersehbare Umstände, in denen ein Unternehmen kurzfristig Sachverhalte gegenüber Behörden aufklären muss, ohne das notwendige Fachwissen oder die erforderliche Erfahrung zu besitzen.

Die Beantwortung von Fragenkatalogen im Rahmen von Bewilligungsbeantragungen oder Zertifizierungen sind in diesem Fall noch einfach. Kritischer kann schon eine Umsatzsteuersonderprüfung, Zollkontrollen, die Nichterfüllung von Bewilligungsauflagen oder die Falschbeantwortung von Zertifizierungsfragen sein. Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen wären unter Umständen die Folge. Sie möchten zum Beispiel zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen und daher entsprechende Bewilligungen bei der Zollverwaltung beantragen, Ihr Unternehmen möchte sich als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorized Economic Operator) bewilligen lassen, oder es steht eine Zollaußenprüfung ins Haus. Lassen Sie uns miteinander reden. Wir unterstützen Sie gerne und umfassend.

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